Die Bundesregierung hat den Anreiz zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen erhöht und den Spitzenausgleich der Energie- und Stromsteuer sowie die Gewährung einer reduzierten EEG-Umlage mit einem Beitrag der produzierenden Unternehmen zur Energieeinsparung verknüpft. Die Bewilligung des Spitzenausgleichs setzt üblicherweise die Einführung eines betrieblichen Energiemanagementsystems voraus.